Änderung des Wehrdienstgesetzes in Deutschland

Vorlesen lassen? ↑↑⇑⇑↑↑ | Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten -

Deutsche Männer im Alter zwischen 17 und 45 Jahren müssen gemäß der jüngsten Änderung des Wehrdienstgesetzes für Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten eine Genehmigung der Bundeswehr einholen, wie Medien wie die Frankfurter Rundschau und Der Spiegel berichten.

Die Modernisierung des Wehrdienstes, die die Wiedereinführung von Pflichtelementen mit der Möglichkeit einer Zwangsrekrutierung bei Mangel an Freiwilligen beinhaltet und mit der die Regierung bis 2035 260.000 aktive Soldaten – gegenüber derzeit 184.000 – sowie 200.000 Reservisten erreichen will, trat im Januar in Kraft, doch diese Vorschrift blieb unbemerkt.

Aufgrund der Gesetzesreform erhalten alle Männer und Frauen über 18 Jahren bereits in diesem Jahr ein Formular, anhand dessen ihre Motivation und ihre Diensttauglichkeit geprüft werden. Die Beantwortung ist für Männer verpflichtend und für Frauen freiwillig. Für Männer, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, ist auch die ärztliche Untersuchung verpflichtend.

Lesetipp:  Unabhängigkeitsbefürworter gewinnen Wahlen in Grönland
--|- Bitte beachten Sie unsere Anzeigenpartner! Mit nur einem Klick zum Angebot! -|-- Gustav Knudsen | Wie lange ist für immer?

Obwohl die Formulare erst in den kommenden Monaten verschickt werden, ist die Regelung, für längere Auslandsaufenthalte eine Genehmigung einzuholen, bereits in Kraft getreten. Sie existierte in Deutschland bereits, galt jedoch für vom Bundestag oder der NATO definierte Extremfälle von „Spannung“ oder „Verteidigung“, d. h., beide Fälle bezogen sich laut Frankfurter Rundschau auf Ausnahmesituationen wie eine äußere Bedrohung oder einen bewaffneten Angriff.

Nun gilt diese Regelung „immer“, unabhängig davon, ob wehrpflichtige Männer Deutschland für ein Semester, einen Job oder eine Rucksackreise verlassen wollen, wie das Medium unter Verweis auf den neuen Wortlaut des entsprechenden Gesetzesartikels hervorhebt.

Das Verteidigungsministerium bestätigte gegenüber IPPEN.MEDIA, dass die Genehmigungspflicht auch außerhalb von Spannungs- und Verteidigungsfällen gilt. Nach Angaben des Ministeriums dient die Regelung dazu, für Notfälle ein zuverlässiges und vollständiges Wehrdienstregister zu führen.

Der relevante Paragraf des Gesetzes besagt laut der Frankfurter Rundschau, dass „die Genehmigung für den Zeitraum erteilt werden muss, in dem die Person nicht zum Wehrdienst einberufen ist“, sodass eine Ablehnung des Antrags nicht vorgesehen ist, obwohl dessen Einreichung weiterhin verpflichtend ist. Laut Der Spiegel betrachtet das Verteidigungsministerium den Antrag als bewilligt, solange der Wehrdienst freiwillig ist.

Das von Boris Pistorius geleitete Ministerium bestätigte, dass Ausreisegenehmigungen grundsätzlich erteilt werden müssen. Das Ministerium räumt ein, dass die Folgen dieser Regelung „weitreichend“ sind, und arbeitet daher derzeit an konkreten Regelungen, um Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zu ermöglichen. Laut „Der Spiegel“ sieht das Gesetz keine Sanktionen bei Verstößen vor.

Quelle: Agenturen